
Das Grundgesetz kennt für die Mehrheitsbildung im Bundestag verschiedene Mehrheitsbegriffe: Die einfache o. relative Mehrheit ist die Mehrheit aller abgegebenen Stimmen. D.h. wenn bei einer Abstimmung von 598 Abgeordneten nur 400 teilnehmen und 211 eine Entscheidung treffen, dann ist die Entscheidung mit einer einfachen Mehrheit getroffen worden. ...
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